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NoordKüst Immobilienverwaltung
§ 35a EStG Bescheinigung anfordern
Haushaltsnahe Dienstleistungen bescheinigen lassen – einfach & digital
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – zum Beispiel für Treppenhausreinigung, Garten-pflege, Winterdienst oder Wartungsarbeiten – können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Einkommensteuerer-klärung geltend machen. Mit unserem Online-Service fordern Sie die dafür benötigte Bescheinigung für Ihre Wohnung bequem online an. Häufig sind die Angaben bereits in Ihrer Jahres- bzw. Nebenkostenabrechnung enthalten. Benötigen Sie dennoch eine gesonderte Bescheinigung, etwa für Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung, füllen Sie einfach das Formular aus.
Ihre Vorteile im Überblick:
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Schnell angefordert: Ein paar Klicks genügen – kein Anruf und kein Schreiben notwendig
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Für Ihre Steuererklärung: Sie erhalten eine Bescheinigung, die Sie direkt weitergeben können
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Fehler vermeiden: Pflichtfelder im Formular helfen, dass alle wichtigen Informationen korrekt übermittelt werden
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Kein Papierkram: Der gesamte Prozess läuft digital und bequem online ab
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Verfügbarkeit: Jederzeit online verfügbar – unabhängig von Sprechzeiten
Nach Eingang erstellen wir die Bescheinigung auf Grundlage der Abrechnung für das angegebene Jahr und senden sie Ihnen zu. Bitte beachten Sie, dass wir die Bescheinigung erst ausstellen können, wenn die Abrechnung für dieses Jahr erstellt ist.
Hinweis: Die Bescheinigung ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob und in welcher Höhe Sie die Kosten absetzen können, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzamt.