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NoordKüst Immobilienverwaltung
Schaden melden
Schaden melden rund um die Uhr – schnell & unkompliziert
Als Eigentümer/in, Hausmeister/in oder Mieter/in im Rahmen einer umfassenden Betreuung* können Sie Schäden an einer Immobilie, die wir verwalten, jederzeit über das untenstehende Formular melden – unabhängig davon, ob wir erreichbar sind. Damit haben Sie die Möglichkeit, einen Schaden unmittelbar zu erfassen, sobald er auftritt, ohne auf unsere Sprechzeiten, einen Rückruf oder eine Rückmeldung per E-Mail warten zu müssen.
Das Formular bietet Ihnen eine einfache und zuverlässige Alternative zur Schadenmeldung per Telefon oder E-Mail. Alle für die Bearbeitung relevanten Informationen werden gezielt und strukturiert abgefragt. Dadurch entfällt nicht nur das mühsame Mitschreiben während eines Telefonats, sondern es lassen sich auch Rückfragen aufgrund fehlender oder unklarer Angaben weitgehend vermeiden. Ihre Schadenmeldung erreicht uns auf diese Weise möglichst vollständig und kann schnellstmöglich geprüft und, sofern erforderlich, an die zuständigen Stellen – beispielsweise Handwerksbetriebe, Hausmeisterdienste, Versicherungen oder andere mit der Bearbeitung beauftragte Dienstleister – weitergeleitet werden.
Ihre Vorteile im Überblick:
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Zeitlich flexibel: Schadenmeldungen sind rund um die Uhr möglich – auch abends, am Wochenende oder an Feiertagen
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Unabhängig von Sprech- und Geschäftszeiten: Schaden melden, auch wenn wir nicht erreichbar sind
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Keine Wartezeit: Aufhaltende Notizen während des Telefonats entfallen
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Ruhig und stressfrei: Rückfragen wegen Hintergrundgeräuschen entfallen
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Schnelle und einfache Erfassung: Alle wichtigen Angaben zum Schaden können direkt eingegeben werden
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Bessere Nachvollziehbarkeit: Schriftliche Dokumentation Ihres Anliegens für eine transparente Bearbeitung
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Upload von Fotos und Dokumenten: Unterstützt eine zügige Einschätzung und Koordination der weiteren Schritte
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Zuverlässige Bearbeitung: Jede Schadenmeldung wird schnellstmöglich von uns bearbeitet und ggf. weitergeleitet
Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung prüfen wir die Angaben sorgfältig. Bei Rückfragen oder zur Abstimmung der nächsten Schritte setzen wir uns selbstverständlich mit Ihnen in Verbindung.
* Dieser Service steht Eigentümern und Hausmeistern jederzeit zur Verfügung. Für Mieter ist die Verfügbarkeit vom vereinbarten Betreuungsumfang abhängig, da dieser Service ausschließlich im Rahmen unserer erweiterten Verwaltungsleistungen angeboten wird. Bei einer reinen buchhalterischen Verwaltung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermieter. Informationen zu Ihrem Betreuungsumfang finden Sie in Ihrem Anschreiben.
Akute Gefahren
Bei akuten Gefahren, die sofortiges Eingreifen durch Feuerwehr, Polizei oder Notdienste erfordern, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Stellen, beispielsweise bei:
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Rauchentwicklung, offenes Feuer sowie Brand- und Gasgeruch
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Schmorgeruch oder starke Hitzeentwicklung an elektrischen Anlagen, Steckdosen oder Verteilern
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Einsturzgefährdete Bauteile (z. B. Dach, Fassade, Balkon, Decken oder Mauern)
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Personen in Gefahrensituationen (z. B. im Aufzug eingeschlossen)
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Austritt anderer gefährlicher Stoffe
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Gewaltsames Eindringen, Einbruch oder Vandalismus
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Beschädigungen nach einem Unfall z. B. wenn durch ein Fahrzeug Gebäudeteile, Versorgungsleitungen, technische Anlagen oder sonstige Einrichtungen des Grundstücks beschädigt wurden
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Ausgelöste Brandmelde- oder Gefahrenmeldeanlagen
Schadenort
Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum muss der Zugang zu den betroffenen Bereichen im Sondereigentum durch eine zuständige Person mit Schlüssel gewähr-leistet werden, damit die erforderlichen Reparaturen durchgeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise:
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Gasleitungen
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Wasser- und Abwasserleitungen
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Heizungsleitungen und Steigleitungen
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Elektroleitungen und gemeinschaftliche Versorgungsleitungen
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Fallrohre und Entwässerungsleitungen
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Schächte und Installationskanäle
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Dach- und Regenwasserleitungen
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Außenwände und Fassade
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Fenster und Außentüren
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Balkone und Terrassen
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Geschossdecken und tragende Bauteile z. B. bei Feuchtigkeits-, Riss- oder sonstigen Gebäudeschäden
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Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen
Selbstbeauftragung
Kleine Reparaturen geben wir für Ihre Gemeinschaft in Auftrag. Größere Arbeiten beschließt und beauftragt die Eigentümer-gemeinschaft selbst. Was als „größer" gilt, hängt von Ihrem Verwaltervertrag ab:
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Ältere Verträge: alle Arbeiten über 1.000 € (inkl. MwSt.) je Auftrag
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Neue Verträge (Basic-Paket): alle Arbei-ten, die über eine kleine Reparatur hinausgehen, unabhängig vom Betrag
Dazu zählen beispielsweise:
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Rohrleitungen oder Steigleitungen erneuern
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Dach neu eindecken oder Dachstuhl sanieren
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Heizungsanlage austauschen
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Fenster oder Haustür erneuern
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Fassade sanieren oder streichen
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Treppenhaus renovieren/sanieren
Im Einzelfall gilt, was im Verwaltervertrag Ihrer Gemeinschaft steht.
Bei abweichenden Abwesenheiten, etwa aufgrund von Urlaub oder Fortbildungen, ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Notfällen ausschließlich über das untenstehende Formular möglich. Als Notfälle gelten nur die im Formular aufgeführten und auswählbaren Punkte (mit Ausnahme von „Sonstiges“). Informationen zu abweichenden Abwesenheiten veröffentlichen wir in unserem Google-Unternehmensprofil sowie als Hinweis auf unserer Webseite. Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass sich die Bearbeitungszeit durch uns bei einem möglichen Aufenthalt im Ausland, abhängig vom Netzempfang, verlängern kann.
Wichtiger Hinweis bei abweichenden Abwesenheiten
Datei zu groß zum Hochladen?
Für jede hochgeladene Datei gilt eine maximale Dateigröße von 15 MB. Moderne Smartphones nehmen Fotos und Videos in sehr hoher Qualität auf, sodass einzelne Dateien diese Grenze schnell überschreiten. Ist eine Datei zu groß, kann sie nicht hochgeladen werden, und Ihre Schadenmeldung lässt sich in diesem Fall nicht vollständig absenden. Mit wenigen Handgriffen können Sie die Dateigröße jedoch deutlich verringern, ohne dass der Schaden auf dem Foto schlechter zu erkennen ist. So gehen Sie vor:
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Screenshot statt Original: Öffnen Sie das Foto auf Ihrem Smartphone und machen Sie einen Screenshot davon. Der Screenshot ist meist um ein Vielfaches kleiner und zeigt den Schaden trotzdem gut erkennbar.
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Foto zuschneiden: Schneiden Sie das Foto in der Galerie-App auf den Schadensbereich zu. Das verringert die Dateigröße.
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Kamera-Einstellung: Stellen Sie in der Kamera-App eine geringere Auflösung ein und machen Sie das Foto neu.
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Fotos statt Video: Videos sind sehr groß. Laden Sie stattdessen ein aussagekräftiges Foto hoch.
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PDF-Dokumente: Scannen Sie Dokumente mit geringerer Auflösung (150 dpi reichen aus) oder wählen Sie beim Speichern als PDF die Option „Dateigröße reduzieren“ bzw. „Kleinste Dateigröße“.